Für eine rechtssichere und vollständige Bewertung benötigt ein Sachverständiger bestimmte Dokumente, die sowohl die tatsächliche als auch die rechtliche Situation des Objekts abbilden. Sie dienen der Nachvollziehbarkeit und zur Belegung wesentlicher wertrelevanter Merkmale.
Wichtige Unterlagen im Überblick
1. Aktueller Grundbuchauszug
Enthält Eigentumsverhältnisse, Lasten und Beschränkungen (§ 873 BGB ff.).
2. Flurkarte / Liegenschaftskarte
Darstellung des Grundstücks gemäß Katasterrecht.
3. Bauunterlagen
Genehmigte Baupläne (Grundrisse, Ansichten, Schnitte), Baubeschreibungen und Nachweise zur Baugenehmigung.
4. Wohn- und Nutzflächenberechnungen
Meist nach DIN 277 oder Wohnflächenverordnung (WoFlV).
5. Nachweise über Modernisierungen und Instandsetzungen
Relevant zur Berücksichtigung der Restnutzungsdauer und Alterswertminderung.
6. Energieausweis
Zur Berücksichtigung der energetischen Eigenschaften des zu bewertenden Objekts.
7. Mietverträge / Mieterliste
Insbesondere bei Ertragsobjekten im Sinne der ImmoWertV.
8. Teilungserklärung, Aufteilungsplan und Protokolle der Eigentümerversammlungen
Zur Bewertung von Teileigentum, z. B. im Falle von Eigentumswohnungen.
9. Behördliche Auskünfte
Z. B. Baulastenverzeichnis, Anliegerbescheinigung, Denkmallisten, Bauplanungsrecht, Altlastenkataster etc.
Warum diese Unterlagen notwendig sind
Sie ermöglichen:
- eine rechtssichere Wertermittlung,
- eine vollständige Dokumentation,
- die Vermeidung von Annahmen,
- ein objektives und belastbares Ergebnis.
Eine sorgfältige Unterlagensichtung ist daher ein zentraler Bestandteil jeder qualifizierten Bewertung.